Steuer-Tipp:
Wenn Ihre tatsächlich entstandenen sonstigen Umzugskosten höher sind als diese Pauschalen, dann dürfen Sie die tatsächlichen Ausgaben geltend machen. Reichen Sie dazu Ihre Rechnungen und Belege ein.
Unter die Umzugspauschale fallen:
- Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
- Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten (aber nicht die Anschaffungskosten dieser Geräte).
- Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen (aber nicht die Anschaffungskosten dieser Gegenstände).
- Gebühren für die Ummeldung.
- Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
- Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).
Pauschale für sonstige Umzugskosten für Ledige
Umzug ab Höchstbetrag
01.03.2020 820,- €
Pauschale für sonstige Umzugskosten für jede weitere Person ( Kinder oder Verwandte, die nach dem
Umzug mit in der neuen Wohnung leben)
Umzug ab Höchstbetrag
01.03.2020 361,- €
Nachhilfeunterricht für Kinder
Umzug ab Höchstbetrag
01.03.2020 2.066,- €
Pauschale für sonstige Umzugskosten für Verheiratete
Umzug ab Höchstbetrag
01.03.2020 1.639,- €