Steuer-Tipp:
Wenn Ihre tatsächlich entstandenen sonstigen Umzugskosten höher sind als diese Pauschalen, dann dürfen Sie die tatsächlichen Ausgaben geltend machen. Reichen Sie dazu Ihre Rechnungen und Belege ein.
Unter die Umzugspauschale fallen:
Pauschale für sonstige Umzugskosten für Ledige
Umzug ab Höchstbetrag
01.06.2020 860,- €
Pauschale für sonstige Umzugskosten für jede weitere Person ( Kinder oder Verwandte, die nach dem
Umzug mit in der neuen Wohnung leben)
Umzug ab Höchstbetrag
01.06.2020 573,- €
Nachhilfeunterricht für Kinder
Umzug ab Höchstbetrag
01.03.2020 2.066,- €
Pauschale für sonstige Umzugskosten für Verheiratete
Umzug ab Höchstbetrag
01.06.2020 1433,- €